Außerordentliche Instandhaltung

Außerordentliche Instandhaltung

Das Wohnbauinstitut übernimmt die außerordentliche Instandhaltung (Erneuerung des Daches, Streichen der Fassaden, Maßnahmen zur Wärmedämmung, etc.), sowie die Wiederinstandsetzung oder Sanierung der frei gewordenen Wohnungen. Mehr ›

Aufteilung der Instandhaltungskosten

Die anfallenden Kosten der außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten sind zu Lasten des Wohnbauinstitutes.