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PagoPA ist das neue staatliche Zahlungssystem

Öffentliche Verwaltung und Elektronische Zahlungen ab 1. Januar 2019

Der Art. 5 des Legislativdekretes Nr. 82/2005 hat für alle öffentliche Verwaltungen, öffentliche Dienstsleister und kontrollierte privatrechtliche Körperschaften die allgemeine Pflicht eingeführt, elektronische Zahlungen anzunehmen. Mit nachfolgenden von der „Agenzia  per l’Italia Digitale“ (AgID) im Februar 2018 veröffentlichten Leitlinien wurde festgeschrieben, dass ab 1. Januar 2019 die an eine öffentliche Einrichtung gerichteten Zahlungen über die staatliche Zahlungsplattform („Nodo Nazionale dei Pagamenti“), genannt auch pagoPA-System, laufen müssen.

 

PagoPA ist das neue staatliche Zahlungssystem, welches im Rahmen des gesamtstaatlichen Technologieinnovationsprozesses, wie vom „Codice per l’Italia digitale“ (CAD) vorgesehen, entwickelt wurde.

 

PagoPA ist ein elektronisches Zahlungssystem, welches ermöglicht, jede Zahlung an die öffentliche Verwaltung einfacher, sicherer und transparenter zu machen.

 

Was das Wobi anbelangt, ermöglicht das neue System die Bezahlung der Miete und der Nebenspesen sowohl Online, als auch über zertifizierte Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister, welche an die staatliche Zahlungsplattform angeschlossen sind.

 

Die Liste der Zahlungsdienstleister (PSP) kann auf der nachfolgenden Internetseite nachgeschlagen werden:

 

http://www.agid.gov.it/agenda-digitale/pubblica-amministrazione/pagamenti-elettronici/psp-aderenti-elenco

 

Das Wohnbauinstitut verschickt an die betroffenen Kunden eine Zahlungsmitteilung pagoPA, mit welcher die Zahlung ONLINE durch das Zahlungsportal ePayS auf der Webseite suedtirolereinzugsdiente.it, Homebanking, CBILL oder Smartphone- Tablet-APP möglich ist.

 

Der Mieter kann auf jeden Fall die erhaltene Zahlungsmitteilung pagoPA auch bei den teilnehmenden Zahlungsdienstleistern (Banken, Lottoannahmestellen, Tabaktrafiken, usw) bezahlen.

Zur Berichtigung der Mitteilung in der Dezember-Ausgabe des Mieterinfo wird das Wohnbauinstitut  aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzesdekretes vom 14. Dezember 2018, Nr. 135, den Bankerlagschein „Freccia“ weiterhin mitschicken, weil es noch den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

 

Der Posterlagschein wird weiterhin vorübergehend noch zur Verfügung gestellt, auch wenn er im Laufe der ersten Monate des Jahres mit dem pagoPA-Posterlagschein ersetzt und in der Zahlungsmitteilung pagoPA integriert wird.

 

Laut Informationen aus dem Portal der AgiD, müssten die Kommissionen für die Bezahlung der Miete und der Nebenspesen bei Nicht-Nutzung des pagoPA unverändert bleiben.

Jeder Zahlungsdienstleister kann aber autonom, aufgrund der eigenen Geschäftspolitik und der mit den Kunden abgeschlossenen Vertragsbedingungen, unterschiedliche Kosten anwenden.

 

Fur eventuelle Fragen und Auskünfte können Sie die grüne Nummer der Südtiroler Einzugsdienste 800 984 274 kontaktieren.

 

Bozen, Dezember 2018