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Einreichung der Gesuche für die Zuweisung einer Wohnung des Wobi

Das Institut für den Sozialen Wohnbau des Landes Südtirol gibt bekannt, dass die Gesuche um Zuweisung einer Wohnung ab 1. September bis 31. Oktober 2017 eingereicht werden können. Erstmals werden heuer auch die Gesuche um Zuweisung einer Mietwohnung der Gemeinde Bozen betreffend die allgemeine Rangordnung ausschließlich beim Wohnbauinstitut entgegengenommen. Hierfür gibt es für die Gemeinde Bozen ein eigenes Gesuchsformular.

Das Formular ist bei den jeweiligen Ämtern des Wohnbauinstitutes und bei den Gemeinden erhältlich oder kann von der Internetseite www.wobi.bz.it (unter Dienste - Wohnungsgesuche) heruntergeladen werden.

Das Gesuch kann, innerhalb 31.10.2017, entweder direkt in den Büros des Wohnbauinstitutes oder auch bei den Gemeinden abgegeben werden (in Bozen nur beim Wohnbauinstitut in der Mailandstr. Nr. 2).

Es ist wichtig, dass das Gesuch vollständig ausgefüllt wird, damit es ausge-wertet werden kann.

 

Öffnungszeiten der Ämter des Wohnbauinstitutes:

BOZEN/MERAN/BRIXEN: Mo-Di-Mi-Fr von 9.00 bis 12.00 Uhr

Do von 8.30 bis 13.00 und 14.15 bis 17.00 Uhr

BRUNECK: Di von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr

Do von 9.00 bis 12.00 Uhr

SCHLANDERS: Di von 9.00 bis 12.00 Uhr

http://www.wobi.bz.it/de/formulare-simulationen/formulare.asp