Rückgabe der Wohnung

EingangBeschließt die Mietpartei, die ihr zugewiesene Wohnung zu verlassen, muss sie eine schriftliche Kündigung einreichen.

Die Wohnung ist frei von Personen und Gegenständen und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

Die Miete und die Nebenkosten sind für die Dauer der Kündigungsfrist und in jedem Fall bis zur tatsächlichen Rückgabe der Wohnung zu bezahlen.

Die Übergabe findet in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Wohnbauinstitutes statt. Dieser erstellt ein Protokoll, aus dem hervorgeht, welche Instandhaltungsarbeiten der Mietpartei, welche die Wohnung zurück gibt, in Rechnung gestellt werden.

Ist der Vertragsinhaber verstorben, muss die Wohnung umgehend und spätestens innerhalb von 60 Tagen nach dessen Ableben freigestellt und dem Wohnbauinstitut zurückgegeben werden. Die Endabrechnung erfolgt nach Anlastung der Instandhaltungsarbeiten und Feststellung des Ausgleiches der Kondominiumsspesen (berechnet bis zum Zeitpunkt der Rückgabe) und wird mit der bei Unterschrift des Mietvertrages eingezahlten Kaution, verrechnet. Bei einem Guthaben wird der Restbetrag an die Berechtigten ausbezahlt, bei einer Lastschrift wird dieselbe in Rechnung gestellt.

 

Downloaden Sie die Kündgung des Mietvertrages und Rückgabe der Immobilie und Informationssschreiben zur Rückgabe der Wohnung in PDF-Format.

Merkblatt Kündigung des Mietvertrages und Rückgabe der Immobilie in PDF-Format

Mitteilung Auszug Vertragsinhaber

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