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Landesmiete |
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Ist die bereinigte wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Familie höher als die zweite
Einkommensstufe für Kleinsparer (€ 27.700,00 bereinigtes
Einkommen Jahr 2010), so beträgt die vom Mieter geschuldete Miete
25 Prozent der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, aber
keinesfalls mehr als die Landesmiete, die durch die 1999 erfolgte
Abschaffung des staatlichen gerechten Mietzinses als Obergrenze
für die soziale Miete gilt. Die Landesmiete beträgt
vier Prozent des Konventionalwertes der Wohnung. |
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Wer muss die Landesmiete zahlen? |
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Mieter mit höherem Einkommen, die die vorgesehenen Einkommensstufen
überschreiten;
Mieter, welche die für die Festsetzung der finanziellen
Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen nicht abgegeben
oder falsche Erklärungen abgegeben haben;
Mieter, die bei Unterbelegung der Wohnung, die zum Tausch
angebotene Wohnung nicht annehmen, u. z. auf jene Fläche,
welche die vorgesehenen Quadratmeter übersteigt; auf
die zustehenden Quadratmeter wird die Sozialmiete angewandt.
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Berechnung
der Konventionalfläche:
Die Konventionalfläche ergibt sich aus der Summe
folgender Elemente:
a) die um 25 Prozent erhöhte
Nettowohnfläche der Wohnung;
b) 60 Prozent der Fläche
der Garagen;
c) 30 Prozent der Fläche
der offenen Autoabstellplätze;
d) 25 Prozent der Fläche
der Balkone; 15 Prozent der Fläche der Terrassen; 30 Prozent
der Fläche der Keller
e) 15 Prozent der offenen,
zum Gebäude gehörenden Fläche, die ausschließlich
dem Mieter zur Verfügung steht;
g) 50 Prozent der Fläche
der Loggia und der nicht beheizbaren Wintergärten;
h) 25 Prozent der Fläche
der offenen Laubengänge im Erdgeschoss;
i) 30 Prozent der Fläche
des Dachbodens und zwar für jenen Teil, der eine lichte
Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweist. |
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Wie wird
die Landesmiete berechnet?
Die Berechnung der Landesmiete erfolgt aufgrund der
mit der ersten Durchführungsbestimmung im August 1999 neu
festgelegten Berechnung der konventionellen Fläche und
des mit Beschluss der Landesregierung zweimal jährlich
festgelegten Baukostenpreises. Der Mietzins für Institutswohnungen
errechnet sich unter Beachtung der Koeffizienten für das
Alter und den Erhaltungs- und Instandhaltungszustand. Demnach
ergibt sich folgende Formel:
Monatliche
Landesmiete |
= |
(Konventionalfläche
x berichtigter Baukostenpreis) x4%
12 |
In der Folge wird genau beschrieben, wie die Konventionalfläche
und der berichtigte Baukostenpreis ermittelt wird. Das darauffolgende
Beispiel soll die Berechnung der Landesmiete verdeutlichen.
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Berichtigter Baukostenpreis.
Der berichtigte Baukostenpreis ergibt sich aus der Summe folgender
Elemente: |
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| a)Baukosten |
| b)Erschlieungskosten: 5 bis 10 Prozent
der Baukosten (wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt) |
| c)Baugrundkosten: 30 Prozent der Baukosten
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| Berichtigungskoeffizienten |
von 0 bis 5 Jahren |
0 Prozent |
| für das Alter der Wohnung: |
von 6 bis 20 Jahren |
(Alter 5) x 1 Prozent |
| von 21 bis 50 Jahren |
(15 x 1 Prozent)
+ (Alter 20) x 0,5 Prozent |
| ab 50 Jahren |
30 Prozent |
Berichtigungskoeffizienten
für
den Erhaltungs- und Instand-
haltungszustand der Wohnung: |
normal |
1,00 |
| mittelmig |
0,80 |
| schlecht |
0,60 |
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Beispiel
für die Berechnung der Landesmiete einer Neubauwohnung
in Bozen mit einer effektiven Fläche von 80 Quadratmetern,
Garage (zwölf Quadratmeter), Balkon (zehn Quadratmeter)
und Keller (acht Quadratmeter) für eine Familie mit einem
höheren Einkommen: |
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Konventional-
fläche |
Nettowohnfläche |
80 m² + 25 Prozent = |
100 m² |
| Garage |
12 m² x 60 Prozent = |
7,2 m² |
| Balkon |
10 m² x 25 Prozent = |
2,5 m² |
| Keller |
8 m² x 30 Prozent = |
2,4 m² |
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112,10 m² |
Berichtigter
Baukosten-
preis |
Baukosten |
€ 1.369,00 = |
€ 1.369,00 |
| Erschlieungskosten
(5 10 %) |
€ 1.369,00 x 10 Prozent = |
€ 136,90 |
| Baugrundkosten |
€ 1.369,00
x 30 Prozent = |
€ 410,70 |
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€ 1.916,60 |
Monatliche
Landesmiete |
(Konventionalflche
x berichtigter Baukostenpreis) x 4 %
12
(112,10 m² x € 1.916,60) x 4%
12 |
€ 716,17 |
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Aus diesem Beispiel ergibt sich für
die 80 Quadratmeter große Wohnung eine monatliche Landesmiete
von € 716,17, die auf jeden Fall als Obergrenze gilt. Nur
wer ein höheres Einkommen erzielt bzw. wer die für
die Festsetzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
erforderlichen Unterlagen nicht abgibt, erreicht als Obergrenze
die Landesmiete. Für alle anderen Mieter ist ausschließlich
das Einkommen unabhängig von der Konventionalfläche
ausschlaggebend. |
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