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Institut für den Sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
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Institut für den Sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
 
Mieterschaft
Büro/ Mieterservicestellen
 
  Zuweisung der Wohnungen
  Die Zuweisung aller Wohnungen des Instituts für den sozialen Wohnbau erfolgt nach einer für verschiedene Kategorien erstellten Rangordnung, welche von einer eigens dafür errichteten Kommission genehmigt wird.
   
  Auswahl der Wohnungen
  Der berechtigte Gesuchsteller kann die Wohnung, sofern es sich um Neubauten handelt, unter Berücksichtigung der Anzahl der Räume jeder Wohnung und des zahlenmäßigen Bestandes der Familie des Zugelassenen nach der in der Rangordnung festgesetzten Reihenfolge auswählen, oder bei Freiwerden einer Wohnung wird demselben diese direkt angeboten und zugewiesen. Daraufhin wird die entsprechende Annahmeerklärung unterschrieben.
   
  Schlüsselübergabe – Mietvertrag
  Bevor dem Mieter die Wohnungsschlüssel übergeben werden, unterschreibt dieser den Mietvertrag (veröffentlicht im Mieterinfo Nr. 5), aus dem alle Rechte und Pflichten des Vertragsinhabers hervorgehen. Die Dauer des Mietvertrages ist unbegrenzt, d. h. der Mieter hat das Recht, sofern er sich an die vorgeschriebenen Kriterien hält, die festgesetzte Miete bezahlt und sein Einkommen drei Jahre hintereinander nicht die III. Einkommensgrenze (Einkommen Jahr 2008: € 32.400,00) bereinigtes Einkommen übersteigt, auf Lebzeiten Mieter des Wohnbauinstitutes zu bleiben und eine Miete zu bezahlen, die seinem Einkommen angemessen ist.
   
  Widerruf
  Hält sich der Mieter nicht an die vorgeschriebenen Bestimmungen oder trifft ein unter Punkt 10 und 11 des Mietvertrages genannter Umstand zu, wird der Mietvertrag aufgelöst und der Mieter muss die Wohnung verlassen.
   
  Vertragsübertragung
 

Im Falle des Ablebens des Vertragsinhabers oder bei Unterbringung in einem Pflegeheim (nicht Altersheim), hat der Ehegatte, die Kinder, die Enkel, die Eltern und die Geschwister Anrecht auf die Nachfolge in die Wohnungszuweisung. Die Kinder und die Eltern müssen mit dem Vertragsinhaber seit mindestens zwei Jahren in Familiengemeinschaft gelebt haben und im Mieterverzeichnis des Wohnbauinstitutes aufscheinen, mit Ausnahme der Kinder, die das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Geschwister und die Enkel müssen mindestens seit 10 Jahren mit diesem in Familiengemeinschaft gelebt haben und im Mieterverzeichnis aufscheinen. Fehlen zusammenlebende Nachkommen oder Eltern kann die Person, die mit dem Vertragsinhaber in eheähnlicher Beziehung seit mindestens zwei Jahren gelebt hat und im Mieterverzeichnis aufscheint, die Nachfolge antreten.

   
  Mieterordnung
  Gute nachbarschaftliche Beziehungen stützen sich vor allem auf die Einhaltung der Mieterordnung (veröffentlicht im Mieterinfo Nr. 9) seitens aller Familien, die miteinander im selben Gebäude wohnen. Deren Befolgung und vor allem der gegenseitige Respekt tragen dazu bei, dass sich alle Bewohner eines Kondominiums in ihrem Heim auch wohlfühlen. Werden die Bestimmungen der Mieterordnung trotz schriftlicher Verwarnung seitens des Wohnbauinstitutes nicht befolgt, wird der Mietvertrag aufgehoben.
 
Mieterordnung zu download (PDF Format)
Mietervademekum (PDF Format)
   
  Mietzins
  Die Mieter bezahlen grundsätzlich die soziale Miete, welche aufgrund des Einkommens aller in Familiengemeinschaft lebenden Personen errechnet wird und zwischen 10 und 25 Prozent von diesem betragen kann. Höchstmiete ist die Landesmiete.
   
  Spesenberechnung
  Die Berechnung der Nebenspesen, wie zum Beispiel Licht, Kalt- und Warmwasser usw.) erfolgt aufgrund des Verbrauchs. So hat zum Beispiel ein Mieter die Möglichkeit, Einfluss auf seine Nebenspesen zu nehmen, indem er unter anderem seinen Wasserverbrauch niedrig hält. Dasselbe gilt auch für die Heizungsspesen der Wohnungen, welche mit Kalorienzählern versehen sind, da nur 30 Prozent laut Heizungstausendsteln unter den Wohnungsinhabern aufgeteilt werden und 70 Prozent laut Verbrauch. Die weiteren Spesen werden aufgrund der in der Spesenaufstellung (Download Word 125 KB) detailliert angegebenen Belastungskriterien aufgeteilt.
 
 
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