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WOBI - Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
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Institut für den Sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
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Institut für den Sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
 
das Wohnbauinstitut
 
  Öffentlich rechtliche Körperschaft
Das Institut für den sozialen Wohnbau ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft. Es ist Rechtsnachfolger des autonomen Volkswohnhäuserinstitutes, das 1934 gegründet wurde, um in Südtirol Wohnungen für die aus den italienischen Provinzen anzuwerbenden Industriearbeiter und deren Familien zu bauen.
  1972 ging das Institut in die ausschließliche Zuständigkeit des Landes Südtirol über und es erhielt ein neues Statut. Die Verwaltung des Wohnbauinstitutes besorgt demnach ein Verwaltungsrat und als Rechnungsprüfer fungiert ein Aufsichtsrat. Das Institut unterliegt der Aufsicht des Landes.
   
  Errichtung und Verwaltung von Mietwohnungen
Aufgabe des Wohnbauinstitutes ist es, Mietwohnungen zu einem sozialen Mietzins durch Bau, Kauf und Wiedergewinnung sowie durch Anmietung von privaten Wohnungen einkommensschwächeren Familien zur Verfügung zu stellen und die Wohnungen auch zu verwalten. Derzeit verfügt das WOBI über rund 11.000 Wohnungen in 112 auf 116 Gemeinden Südtirols. Darüber hinaus besitzt das Wohnbauinstitut noch rund 230 Räumlichkeiten, welche als Geschäfte, Büros oder Bars vermietet sind.
   
  Finanzierung durch den Landeshaushalt
Die für die Verwirklichung der Neubauwohnungen notwendige Finanzierung erhält das Wohnbauinstitut von der Landesverwaltung.
   
  Zuweisung durch eine Kommission
Die Wohnungen, um welche jährlich innerhalb September/Oktober beim Wohnbauinstitut oder in der jeweiligen Ansässigkeitsgemeinde angesucht werden kann, werden anhand einer Rangordnung zugewiesen, welche für verschiedene Kategorien von einer Kommission erstellt wird, die aus der Präsidentin und einem Vertreter des Wohnbauinstitutes, aus drei Vertretern der jeweiligen Gemeinden und einem Vertreter der Landesverwaltung zusammengesetzt ist.
   
  Das Wohnbauinstitut bemüht sich, in allen Gemeinden Südtirols das Wohnungsproblem einer Lösung zuzuführen und den einkommensschwächeren Familien, welche auf dem privaten Wohnungsmarkt keine Mietwohnung bekommen oder auch unter Zuhilfenahme der Kleinsparer-Wohnbauförderung des Landes keine Eigentumswohnung erwerben können, zu einer familiengerechten Wohnung zu verhelfen.
 
 
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