 |
 |
| |
Öffentlich
rechtliche Körperschaft
Das Institut für den sozialen Wohnbau ist
eine öffentlich rechtliche Körperschaft. Es ist Rechtsnachfolger
des autonomen Volkswohnhäuserinstitutes, das 1934 gegründet
wurde, um in Südtirol Wohnungen für die aus den italienischen
Provinzen anzuwerbenden Industriearbeiter und deren Familien
zu bauen. |
| |
1972 ging das Institut in die ausschließliche
Zuständigkeit des Landes Südtirol über und es
erhielt ein neues Statut. Die Verwaltung des Wohnbauinstitutes
besorgt demnach ein Verwaltungsrat und als Rechnungsprüfer
fungiert ein Aufsichtsrat. Das Institut unterliegt der Aufsicht
des Landes. |
| |
|
| |
Errichtung
und Verwaltung von Mietwohnungen
Aufgabe des Wohnbauinstitutes
ist es, Mietwohnungen zu einem sozialen Mietzins durch Bau,
Kauf und Wiedergewinnung sowie durch Anmietung von privaten
Wohnungen einkommensschwächeren Familien zur Verfügung
zu stellen und die Wohnungen auch zu verwalten. Derzeit verfügt
das WOBI über rund 11.000 Wohnungen in 112 auf 116 Gemeinden
Südtirols. Darüber hinaus besitzt das Wohnbauinstitut
noch rund 230 Räumlichkeiten, welche als Geschäfte,
Büros oder Bars vermietet sind. |
| |
|
| |
Finanzierung
durch den Landeshaushalt
Die für die Verwirklichung der Neubauwohnungen
notwendige Finanzierung erhält das Wohnbauinstitut von
der Landesverwaltung. |
| |
|
| |
Zuweisung
durch eine Kommission
Die Wohnungen, um welche
jährlich innerhalb September/Oktober beim Wohnbauinstitut
oder in der jeweiligen Ansässigkeitsgemeinde angesucht
werden kann, werden anhand einer Rangordnung zugewiesen, welche
für verschiedene Kategorien von einer Kommission erstellt
wird, die aus der Präsidentin und einem Vertreter des Wohnbauinstitutes,
aus drei Vertretern der jeweiligen Gemeinden und einem Vertreter
der Landesverwaltung zusammengesetzt ist. |
| |
|
| |
Das Wohnbauinstitut bemüht sich, in allen
Gemeinden Südtirols das Wohnungsproblem einer Lösung
zuzuführen und den einkommensschwächeren Familien,
welche auf dem privaten Wohnungsmarkt keine Mietwohnung bekommen
oder auch unter Zuhilfenahme der Kleinsparer-Wohnbauförderung
des Landes keine Eigentumswohnung erwerben können, zu einer
familiengerechten Wohnung zu verhelfen. |