Berechnung der Nebenspesen

Die im Laufe eines Geschäftsjahres eingehenden Rechnungen für die einzelnen Gebäude für Heizungs-, Warm- und Kaltwasser, Stromverbrauch der Gemeinschaftsteile und entsprechenden Reparturen, Reinigung und Pflege und gesetzlich vorgesehene Instandhaltung werden wie folgt berechnet:

  • Kaltwasser: nach Verbrauch oder nach Person
  • Warmwasser: nach Verbrauch (Kubikmeterpreis je nach Art der Heizanlage wie z.B. Gas, Öl, Peletts)
  • Heizung mit Heizungszähler: nach Verbrauch: in der Regel 70% laut Verbrauch und 30% laut Heizungstausendstel
  • Heizung ohne Heizungszähler: laut Tausendsteltabelle der Heizung
  • Aufzugsspesen: laut Aufzugstausendstel (Strom, Reparatur, gesetzliche vorgeschriebene Wartung)
  • weitere Nebenspesen: laut allgemeinenen Tausendsteltabellen auf das gesamte Gebäude, einzelne Stiegen oder nur auf die Garagen (Reinigungen, Gartenpflege, Strom, Reparaturen u.ä.)
  • Akkontozahlungen: sie werden jährlich aufgrund des letzten ausgearbeiteten Nebenspesenausgleiches und unter Berücksichtigung der Preissteigerungen neu berechnet (Kostenvoranschlag).

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