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WOBI - unterliegt nicht dem Split Payment!
Es wird mitgeteilt, dass das Institut für den sozialen Wohnbau nicht zu jenen öffentlichen Körperschaften gehört, bei denen das System des "Split Payment" laut Art. 1, Abs. 629 des Gesetzes Nr. 190/2014 (Stabilitätsgesetz 2015) zur Anwendung kommt.
(WS)
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