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Gemeindenverband und Wohnbauinstitut unterzeichnen Abkommen

Der Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer und der Präsident des Wohnbauinstitutes Heiner Schweigkofler haben am 16. März 2016 ein Abkommen unterzeichnet. Damit werden die Zusammenarbeit verbessert, die Entscheidungen beschleunigt und Kosten eingespart.

Bisher gab es für 110 Gemeinden Südtirols je eine eigene Zuweisungskommission, die aus 6 Mitgliedern bestand. Die über 300 Kommissionsmitglieder wurden von der jeweiligen Gemeinde und dem Wohnbauinstitut entsandt. Diese Kommissionen überprüften die von den Bürgern eingereichten Gesuche um Zuweisung einer Sozialwohnung durch das Wohnbauinstitut und genehmigten die Rangordnungen.

Mit dem Landesgesetz Nr. 18/2015 wurde die Zusammensetzung der Zuweisungskommission abgeändert. Es wird jetzt nur mehr eine einheitliche Zuweisungskommission für alle Gemeinden eingesetzt, welche aus drei, vom Verwaltungsrat des Wohnbauinstituts ernannten, Kommissionsmitgliedern besteht. Mitglieder der Kommission werden ein Vertreter des Gemeindenverbandes, der jeweilige Abteilungsdirektor für Wohnung und Mieter und der Direktor der zuständigen Mieterservicestelle sein.

„Diese Entscheidung war sehr wichtig" unterstrich der Präsident des Wohnbauinstitutes Schweigkofler, „denn diese Kommission wird in Zukunft regelmäßig tagen und dadurch werden die Entscheidungen beschleunigt. Die Rangordnungen können rascher genehmigt und die Entscheidungen über Mietreduzierungen bei Einkommensverlust zeitgerecht behandelt werden. Zudem erspart sich das Institut einen großen Verwaltungsaufwand und erhebliche Kosten."

„Die Zusammenarbeit der Gemeinden mit dem Wohnbauinstitut ist bei der Erstellung der Rangordnungen und der Wohnungszuweisung weiterhin notwendig" so Schatzer vom Gemeindenverband, „denn vor allem bei sozialen Härtefällen sind nähere Auskünfte von Seiten des Gemeindereferenten nützlich, da dieser mit dem Fall oft besser vertraut ist als das Wohnbauinstitut und somit notwendige Zusatzinformationen liefern kann."

Um diese Zusammenarbeit zu regeln, wurde ein Abkommen des Wohnbauinstitutes mit dem Südtiroler Gemeindenverband abgeschlossen.

Das Abkommen sieht im einzelnen vor,

dass das Wohnbauinstitut

• der Gemeinde die provisorische Rangordnung zur Begutachtung durch den Gemeindeausschuss übermittelt;

• die von den Gemeinden erhaltenen Gutachten und Informationen, soweit mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar, der Zuweisungskommission unterbreitet;

• der Gemeinde die endgültige Rangordnung übermittelt;

• für Fragen oder Rückmeldungen durch den/die zuständige/n SachbearbeiterIn zur Verfügung steht.

dass die Gemeinde

• nach Veröffentlichung der provisorischen Rangordnung dazu mit einem Gutachten des Gemeindeauschsses dem Wohnbauinstitut Einwände, Richtigstellungen, Unklarheiten oder Informationen weiterleitet, damit diese in der Zuweisungskommission besprochen werden können;

• dem Wohnbauinstitut eventuell weitere Informationen bezüglich des Antragstellers weiterleitet.