News

Videoüberwachung von Wobi-Gebäuden

Auf gesellschaftlicher Ebene steht das Institut vor zahlreichen Herausforderungen: demografische Entwicklung, Integration, soziale Ungleichheit, ständige Veränderung der Familien. In diesem Szenario konzentriert sich die Aufmerksamkeit des Wohnbauinstitutes auf grundlegende Aspekte wie Wohlbefinden, Wohnqualität und Zusammenleben, Sicherheit der Mieter und Schutz des Vermögens. Mit der Verabschiedung der neuen Verordnung zur Videoüberwachung in Wobi-Gebäuden reagiert der Verwaltungsrat konkret auf die Bedürfnisse und Forderungen der Mieter.

Obwohl der allergrößte Teil der Mieter das ihnen anvertraute Mietobjekt sorgfältig behandelt und ein friedliches Zusammenleben mit den Nachbarn anstrebt, kommt es leider immer wieder zu Vandalismus und damit zu Schäden, bei denen der Täter oft nicht ermittelt werden kann. Der Wobi-Verwaltungsrat hat daraufhin im März 2022 eine neue Regelung für die Installation von Videoüberwachungssystemen verabschiedet. Mit dieser Möglichkeit sollte ein gezieltes Vorgehen gefördert werden, um den Bedürfnissen und dem Schutz der Mieter gerecht zu werden und das Gefühl eines größeren Schutzes zu verstärken, aber auch um die Wobi-Vermögenswerte zu schützen. Mit der Neuregelung werden einige grundsätzlich wichtige Punkte geklärt, insbesondere in Bezug auf die Voraussetzungen für die Installation und die Aufteilung der Kosten.

Die Installation erfordert einen Antrag und die Zustimmung der Mieter gemäß Artikel 1122/ter des Bürgerlichen Gesetzbuchs, d. h. der Mehrheit der Mieter des gesamten betroffenen Gebäudes. Die Kosten für die Installation des Systems, d. h. die elektrischen Installationen und die Vorbereitung der für den Betrieb des Systems erforderlichen Datenkabel, werden von Wohnbauinstitut getragen, während die Kosten für die Miete der Geräte sowie für die normale Wartung und Verwaltung des Systems von den Mietern übernommen werden. Es ist schwierig eine Schätzung der tatsächlichen Kosten vorzunehmen, da jeder Gebäudekomplex seine eigenen Anforderungen hat und die Kosten mit den erforderlichen Arbeiten verbunden sind.

Mit dieser Initiative will das Institut einen konkreten Beitrag zum Schutz seiner Vermögenswerte und seiner Einwohner leisten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die in ihrem Wohngebiet zuständigen Mieterbetreuer.

(WS)