Rückgabe der Wohnung

EingangBeschließt der Mieter, die ihm zugewiesene Wohnung zu verlassen, muss er eine schriftliche Kündigung einreichen. Die Wohnung ist frei von Personen und Gegenständen und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

Die Übergabe findet in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Wohnbauinstitutes statt. Dieser erstellt ein Protokoll, aus dem hervorgeht, welche Instandhaltungsarbeiten dem Mieter, der die Wohnung zurück gibt, in Rechnung gestellt werden.

Ist der Vereinbarungsinhaber gestorben, muss die Wohnung innerhalb von 30 Tagen nach dessen Ableben freigestellt und dem Wohnbauinstitut zürckgegeben werden.

Die Endabrechnung erfolgt nach Anlastung der Instandhaltungsarbeiten und Feststellung des Ausgleiches der Kondominiumsspesen (berechnet bis zum Zeitpunkt der Rückgabe) und wird mit der bei Unterschrift der Konvention eingezahlten Kaution, verrechnet. Bei einem Guthaben wird der Restbetrag an die Berechtigten ausbezahlt, bei einer Lastschrift wird dieselbe in Rechnung gestellt.

Downloaden Sie die Kündigung der Mietvereinbarung und Rückgabe der Immobilie in PDF-Format und weitere Infos zur Rückgabe der Wohnung in PDF-Format.

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