Gesuch Covid-19
Die Zahlungen der Mieten und Nebenspesen vom 05. Jänner bis 31. März 2021 werden laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1085/2020 für Familien ausgesetzt, sofern mindestens ein Mitglied aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19: Die Aussetzung gilt auch für Mieter von Geschäftslokalen, welcher ihre Tätigkeit aus demselben Grund vorübergehend einstellen mussten. Das entsprechende Gesuch kann auf dem Postweg oder mit E-Mail (info@wobi.bz.it) übermittelt werden, sofern die Kopie eines gültigen Erkennungsausweises beigelegt wird. Das Gesuch gilt als stillschweigend genehmigt, sofern nicht innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt keine gegenteilige Mitteilung seitens des Wohnbauinstitutes erfolgt. Die Zahlungen, die ausgesetzt werden, sind ohne Anwendung von Strafen und Zinsen innerhalb 30. September 2021 fällig. Bereits erfolgte Zahlen werden nicht rückerstattet.