Rangordnung
Hier können Sie die akteulle Rangordnung für die Zuweisung einer Institutswohnung herunterladen.
Zusätzlich wird eine übergemeindliche Rangordnung aller zugelassenen Antragstellenden erstellt, die im Gesuch angegeben haben, an einer Wohnungszuweisung im Einzugsgebiet der Bezirksgemeinschaft der Wohnsitzgemeinde interessiert zu sein. Diese Rangordnung wird herangezogen, sobald die Rangordnungen einer Gemeinde ausgeschöpft, dort aber noch Wohnungen für die Zuweisung verfügbar sind."
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb von 45 Tagen ab Datum der Veröffentlichung seitens des Betroffenen beim Wohnbaukomitee, Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1, gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, mittels Aufsichtsbeschwerde (versehen mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro je 4 Seiten; die Anlagen sind nicht zu berücksichtigen), oder innerhalb von 60 Tagen ab Datum der Veröffentlichung mittels Rekurs gemäß Artikel 29 des Legislativdekretes vom 2. Juli 2010, Nr. 104, beim regionalen Verwaltungsgericht, Autonome Sektion Bozen, angefochten werden.