Rechtsvorschriften
- Landesgesetz vom 21. Juli 2022, Nr. 5 und Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13
- Dekret des Landeshauptmannes vom 23. August 2023, Nr. 29 - Wohnheime für bestimmte Personengruppen
- Statut des Wohnbauinstitutes,
- Neuen Organisations- und Führungsstruktur des Institutes für den sozialen Wohnbau
in geltender Fassung geregelt.
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