Wartelisten

Das Wobi erbringt keine Leistungen für den Sanitätsbetrieb. Folglich findet die Bestimmung laut Artikel 41, Absatz 6, des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013, welche die Angabe der Kriterien für die Erstellung der Wartelisten, die vorgesehenen Wartezeiten und die effektiven durchschnittlichen Wartezeiten vorsieht, keine Anwendung

Veröffentlichung der Wartelisten auf der Website des Südtiroler Sanitätsbetriebes:
Südtiroler Sanitätsbetrieb