Dienste für Techniker und Projektanten: Vordrucke, Technische Normen und Richtlinien

Die technischen Normen und Richtlinien definieren den einheitlichen Standard des sozialen Wohnbaus, damit der Planer mit einem möglichst klaren Bauprogramm arbeiten kann. In diesem Sinne hat das Wohnbauinstitut technische Normen ausgearbeitet, die zudem als konkrete Gesprächsgrundlage mit allen Planern über Qualitätskriterien im sozialen Wohnbau gedacht sind. Geplant ist eine jährliche Überarbeitung dieser Planungsrichtlinien, so dass laufend die Gelegenheit zum Einflechten neuer Ideen und Verbesserungen geboten wird.

Rechtsvorschriften

Weitere Informationen in der Internetseite der Agentur für öffentliche Verträge - AOV (externer Link).

Technische Normen und allgemeine Vertragsbedingungen

Beim Erstellen der Planungsrichtlinien wurden folgende Ziele und Schwerpunkte ins Auge gefasst:

  • Im Zeichen einer in den sozialen Strukturen sich stark veränderten und verändernden Gesellschaft soll das Thema der Flexibilität der Wohnungsgrundrisse wieder neu in der Planungsidee einbezogen werden.
  • Das Thema Energieeinsparung und umweltschonendes Bauen hat durch die stark gewachsene Sorge um das ökologische Gleichgewicht unserer Erde mehrheitlich im Bewusstsein der Menschen höchste Priorität erhalten. Daher die Forderung nach einem Niedrigenergiehaus, die es auch zu erfüllen gilt, wollen wir den Vorgaben des Klimaschutzbündnisses gerecht werden. Hier wird eine enge, konstruktive Zusammenarbeit mit den Heizungsplanern unabdingbar.
  • Verstärktes Kostenbewusstsein: Alle unsere Projekte erhalten einen detaillierten Kostenvoranschlag, der es erlaubt, die Kostenstruktur transparent zu gestalten und Einsparmöglichkeiten gezielter ausfindig zu machen. Dabei soll bei gleich guten Leistungen die kostengünstigste Lösung ermittelt werden.

Leitlinien für die Auftragserteilung zur Projektierung und Überprüfung von Planungen

Folgende Grundsätze müssen bei allen Projekten befolgt werden:·

  • Berücksichtigung der funktionalen und wirtschaftlichen Vorgaben der "WOBI Technischen Normen" (Planung, Ausschreibungen, Ausführung, Abnahmen)
  • Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften
  • Übereinstimmung der einzelnen Posten der Kosten- und Massenberechnung mit den Planzeichnungen und den detaillierten Leistungsbeschreibungen
  • Aus den Planzeichnungen muss eine unmissverständliche mengenmäßige und qualitative Festlegung der Leistungen hervorgehen