Dienste und Mieter
Dienste für Bürger
Wohnungsgesuche
Die Gesuche um Zuweisung einer Wohnung können ganzjährig eingereicht werden
Arbeiterwohnheime
- Wohneinrichtungen für die zeitweilige Unterkunft von Arbeitern
- Arbeiter- Studentenwohnheim für Angehörige der ladinischen Sprachgruppe in der Gemeinde Bozen
Vermietung von Geschäften und anderen Immobilien
Neben den Wohnungen vermietet das Wohnbauinstitut auch andere Räumlichkeiten wie z.B. Geschäfte, Büros, Autoabstellplätze, Magazine, Keller
Dienste für den Mieter
Mietvertrag und Schlüsselübergabe
Bevor dem neuen Mieter die Wohnungschlüssel übergeben werden, unterschreibt dieser einen Mietvertrag betreffend die Vermietung der ihm zugewiesenen Wohnung
Miete und Nebenspesen
Die Miete und die Nebenspesen sind monatlich zu begleichen
Ordentliche und außerordentliche Instandhaltung
Die Kosten für die ordentliche Instandhaltung des Gebäudes werden entweder vom Wobi oder vom Mieter getragen.
Die außerordentliche Instandhaltung wie z.B. die Erneuerung des Daches, das Streichen der Fassaden, usw. wird vom Wobi übernommen.
Nachfolge in die Wohnungszuweisung
Bei Ableben des ursprünglichen Vereinbarungsinhabers ist die Nachfolge in die Vereinbarung genauestens geregelt
Aufnahme von weiteren Personen in die Wohnung
Die zugewiesene Wohnung darf nur von den im Gesuch für die Zuweisung derselben angegebenen Personen bewohnt werden
Wohnungstausch
Die Familienzusammensetzung kann sich im Laufe der Jahre ändern und der Vereinbarungsinhaber kann ein Gesuch um Wohnungstausch einreichen
Widerruf der Wohnungszuweisung
Der Widerruf der Wohnungszuweisung kann erfolgen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und jene der Vereinbarung betreffend die Vermietung der Wohnung nicht eingehalten werden
Rückgabe der Wohnung
Beschließt der Mieter, die ihm zugewiesene Wohnung zu verlassen, muss er eine schriftliche Kündigung einreichen