Dienste und Mieter

Dienste für Bürger

Wohnungsgesuche

Die Gesuche um Zuweisung einer Wohnung können ganzjährig eingereicht werden

Arbeiterwohnheime

  • Wohneinrichtungen für die zeitweilige Unterkunft von Arbeitern
  • Arbeiter- Studentenwohnheim für Angehörige der ladinischen Sprachgruppe in der Gemeinde Bozen

Vermietung von Geschäften und anderen Immobilien

Neben den Wohnungen vermietet das Wohnbauinstitut auch andere Räumlichkeiten wie z.B. Geschäfte, Büros, Autoabstellplätze, Magazine, Keller

Dienste für den Mieter

Mietvertrag und Schlüsselübergabe

Bevor dem neuen Mieter die Wohnungschlüssel übergeben werden, unterschreibt dieser einen Mietvertrag betreffend die Vermietung der ihm zugewiesenen Wohnung

Miete und Nebenspesen

Die Miete und die Nebenspesen sind monatlich zu begleichen

Ordentliche und außerordentliche Instandhaltung

Die Kosten für die ordentliche Instandhaltung des Gebäudes werden entweder vom Wobi oder vom Mieter getragen.

Die außerordentliche Instandhaltung wie z.B. die Erneuerung des Daches, das Streichen der Fassaden, usw. wird vom Wobi übernommen.

Nachfolge in die Wohnungszuweisung

Bei Ableben des ursprünglichen Vereinbarungsinhabers ist die Nachfolge in die Vereinbarung genauestens geregelt

Aufnahme von weiteren Personen in die Wohnung

Die zugewiesene Wohnung darf nur von den im Gesuch für die Zuweisung derselben angegebenen Personen bewohnt werden

Wohnungstausch

Die Familienzusammensetzung kann sich im Laufe der Jahre ändern und der Vereinbarungsinhaber kann ein Gesuch um Wohnungstausch einreichen

Widerruf der Wohnungszuweisung

Der Widerruf der Wohnungszuweisung kann erfolgen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und jene der Vereinbarung betreffend die Vermietung der Wohnung nicht eingehalten werden

Rückgabe der Wohnung

Beschließt der Mieter, die ihm zugewiesene Wohnung zu verlassen, muss er eine schriftliche Kündigung einreichen

Dienste für Techniker und Projektanten