Vermietung von Geschäften und anderen Immobilien
Neben den Wohnungen vermietet das Wohnbauinstitut auch andere Räumlichkeiten wie z.B. Geschäfte, Büros, Autoabstellplätze, Magazine, Keller u.ä.
Geschäfte
Die Geschäfte und Büros werden durch einen öffentlichen Wettbewerb vermietet, wobei die Räumlichkeiten vorrangig an denjenigen Bieter vergeben werden, der das höchste Aufgebot zum Basispreis bietet und den vorgesehenen Tätigkeitsbereich ausübt.
Sollte der Wettbewerb leer ausgehen, folgt eine Privatverhandlung und evtl. eine zweite Privatverhandlung und die Räumlichkeiten werden dem Meistbietendem unter Berücksichtigung allfälliger vom Wohnbauinstitut genehmigte Reduzierungen auf den Basispreis zugewiesen.
Der Zuschlagsempfänger übernimmt auf jeden Fall die Verantwortung, dass die Räumlichkeiten der auszuübenden Tätigkeit angepaßt werden, sei es in technischer als auch in verwaltungsmäßiger Hinsicht. Sollten diesbezügliche Änderungen erforderlich sein, müssen diese bei der zuständigen Behörde, nach erfolgter Genehmigung durch das Wohnbauinstitut, vom Zuschlagsempfänger auf dessen Kosten ausgeführt werden.
Bei Abschluss des Mietvertrages muss eine Kaution in der Höhe von drei gebotenen Monatsmieten hinterlegt werden.
Garagen
Für die Anmietung von Autoabstellplätzen, Magazinen, Keller u.ä. kann jederzeit ein Ansuchen gestellt werden und je nach Verfügbarkeit werden diese vermietet.
Die Ansuchen können mit dem hier beigelegten Vordruck eingereicht werden.
Wie wird die Miete berechnet?
Die Miete für die Autoabstellplätze wird im Verhältnis zu folgenden Prozentsätzen der Landesmiete auf die Nettofläche berechnet, wobei die Anmietung der Zweitabstellplätze der Mieter des Wohnbauinstitutes und jene der Privaten der Mehrwertsteuer (22%) unterliegen:
Erstbenutzung für Mieter mit sozialer Miete:
- Garage und Motobox: 35%
- Überdachter Autoabstellplatz: 25%
- Nicht überdachter Autoabstellplatz: 10%
Erstbenutzung für Mieter mit Landesmiete:
- Garage und Motobox: 60%
- Überdachter Autoabstellplatz: 30%
- Nicht überdachter Autoabstellplatz: 15%
Zweitbenutzung für Mieter und Private:
- Garage und Motobox: 70%
- Überdachter Autoabstellplatz: 50%
- Nicht überdachter Autoabstellplatz: 30%
Die Miete wird jährlich am Jahresanfang laut Erhöhung des Baukostenpreises angeglichen.
Die Miete für Magazine, Keller u.ä. wird in der Höhe der Landesmiete auf 30 % der Nettofläche berechnet, wobei die Anmietung dieser Lokale der Mehrwertsteuer (22%) unterliegt. Auch diese Miete wird jährlich am Jahresanfang laut Erhöhung des Baukostenpreises angeglichen.
Downloaden Sie hier das Gesuch um Zuweisung oder Kündigung von Abstellplätzen und/oder Magazinen, Keller, u.ä. in Pdf-Format.