Gesuch

Die Gesuche um Zuweisung einer Wohnung zum sozialen Mietzins können ganzjährig eingereicht werden.

Die wirtschaftliche Lage der Familie wird anhand der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) bewertet. Diese muss für alle Familienmitglieder bereits vor Abgabe des Gesuchs um Zuweisung erstellt worden sein. Jene Partner und mit diesen mitlebenden Kindern, die nicht im Staatsgebiet ansässig sind, sind von der Erstellung der EEVE ausgenommen. Sie werden nicht berücksichtigt.

Für Gesuche die ab 01.07.2024 bis 30.06.2025 abgegeben werden, wird die EEVE der Jahre 2022 und 2023 benötigt.

Für Gesuche die ab 01.07.2025 bis 30.06.2026 abgegeben werden, wird die EEVE der Jahre 2023 und 2024 benötigt.

WICHTIG: DAS GESUCH KANN NICHT ANGENOMMEN WERDEN, WENN DIE GEFORDERTEN ANLAGEN FEHLEN, DIE UNTERSCHRIFT FEHLT UND/ODER DAS GESUCH NICHT ORDNUNGSGEMÄSS IN ALLEN SEINEN TEILEN AUSGEFÜLLT WORDEN IST.

Vorrang bei der Zuweisung

Die Präsidentin/Der Präsident des WOBI kann nach Anhören der Mieterkommission vorrangig eine Mietwohnung zum sozialen Mietzins zuweisen an Antragstellende:

  1. denen die Erneuerung des Mietvertrages aus den in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) des Gesetzes vom 9. Dezember 1998, Nr. 431, angegebenen Gründen verweigert wurde und gegen die das Verfahren zur Freistellung der Wohnung eingeleitet wurde,
  2. der Kategorie Senioren denen, gegenüber die Verfügung zur Freistellung der Wohnung wegen Beendigung des Mietvertrages erlassen wurde,
  3. die eine Mietwohnung bewohnen, die aus Gründen der öffentlichen Sicher-heit für unbewohnbar erklärt wurde,
  4. die infolge von Naturkatastrophen obdachlos geworden sind,
  5. deren Eigentumswohnung Gegenstand einer Zwangsversteigerung ist,
  6. welche den besonderen sozialen Kategorien angehören, Nutzer/Nutzerinnen einer Trainingswohnung oder einer Wohngemeinschaft der Sozialdienste sind, ihr Projekt mit positivem Ergebnis durchlaufen haben und zur Fortsetzung des Projektes eine autonome Wohnung benötigen.

Mitteilung von Änderungen

Folgende Änderungen werden mit entsprechender Mitteilung, mittels dem dafür vorgesehen Vordruck, zur Kenntnis gebracht:

  1. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der Familienmitglieder, für die keine Punkte zuerkannt werden
  2. Wohnsitzwechsel (zwingend innerhalb 45 Tagen mitzuteilen)
  3. Aktualisierungen hinsichtlich der Gemeinde der Arbeitsstelle
  4. Antrag um Einreihung in die übergemeindliche Rangordnung
  5. Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit.