Bezahlbarer Mietzins
14.04.2025, 22:00
Die Gesuchsteller können ihre Position in der Rangordnung der Gesuche zum bezahlbaren Mietzins mittels der ihnen zugewiesenen Gesuchnummer finden. Der Namen des Gesuchstellers scheint nicht auf. Die Gesuchnummer ist im Schreiben über die Mitteilung der Zuweisung der Punkte bereits mitgeteilt worden.
Die Zuweisung der Wohnungen erfolgt unter Berücksichtigung der erreichten Punktzahl, der Größe der verfügbaren Wohnungen und der Anzahl der Familienmitglieder. Die/der Antragstellende wird vom Wobi kontaktiert, wenn sie/er sich in einer geeigneten Position in der Rangordnung für eine Zuweisung befindet.
Rangordnung Bozen
Rangordnung Meran
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