WOBI und Gemeinden im Austausch über die Beschleunigung der Sanierung von Sozialwohnungen

24.03.2026, 23:00

WOBI und Gemeinden erörtern Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung von Sozialwohnungen. Die einzelnen Gemeinden können die Sanierungsarbeiten künftig direkt abwickeln, um Wartezeiten zu verkürzen.

Die Sanierung leerstehender Wohnungen beschleunigen um den Wohnraumbedarf im Land effizienter gestalten: Dies war das Ziel des Treffens, zwischen dem WOBI und dem Gemeindenverband stattfand. Im Mittelpunkt des Austauschs stand die operative Umsetzung von Artikel 5 Absatz 5 des Landesgesetzes Nr. 5/2022 über den „Öffentlichen und sozialen Wohnbau“.

Die Bestimmung bringt eine strategisch wichtige Neuerung in der Verwaltung des öffentlichen Wohnbaus mit sich: das WOBI kann mit den einzelnen Gemeinden Vereinbarungen abschließen und ihnen die Möglichkeit übertragen, die Errichtung oder außerordentliche Sanierung von Sozialwohnungen direkt durchzuführen. Dank dieses Instruments können die Gemeindeverwaltungen die Planung und Ausführung der Arbeiten an Liegenschaften des Instituts auf ihrem Gemeindegebiet direkt übernehmen und dabei als öffentliche Auftraggeber auftreten.

„Die heutige Vereinbarung markiert einen grundlegenden Wendepunkt in der Zusammenarbeit zwischen dem Institut und den Gemeindeverwaltungen“, erklärte die Präsidentin des WOBI, Francesca Tosolini. „Durch diese Synergie versetzen wir die Gemeinden in die Lage, rasch in den bestehenden Wohnungsbestand einzugreifen. Diese Zusammenarbeit optimiert nicht nur die fachlichen und technischen Ressourcen beider Körperschaften, sondern beschleunigt ganz konkret auch die Zuweisung der Wohnungen an die Familien auf den Wartelisten. Gemeinsam zu arbeiten bedeutet, eine gesetzliche Bestimmung in einen direkten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger zu verwandeln.“

„Diese Vereinbarung stellt auch auf organisatorischer und operativer Ebene einen wichtigen Schritt dar“, ergänzte der Generaldirektor des WOBI, Wilhelm Palfrader. „Die Möglichkeit, Vereinbarungen mit den Gemeinden abzuschließen, erlaubt es uns, die Abläufe zu vereinfachen, die vor Ort vorhandenen technischen Kompetenzen besser zu nutzen und bei sanierungsbedürftigen Wohnungen schneller einzugreifen. Das gemeinsame Ziel ist es, die Leerstandszeiten der Wohnungen zu verkürzen und sie so rasch wie möglich wieder zur Verfügung zu stellen – unter Einhaltung einheitlicher Qualitätsstandards und der sozialen Zielsetzungen des Instituts.“

Das Treffen ist Teil eines Prozesses zur Prüfung eines Durchführungsreglements zum Gesetz, mit dem Ziel, Methoden und operative Verfahren festzulegen, damit das WOBI und die Gemeinden dessen Potenziale bestmöglich nutzen können. Insbesondere sieht die Gesetzesbestimmung eine aktive Rolle der Gemeindeverwaltungen vor – ein Erfordernis, das im Rahmen der laufenden Abstimmungen zwischen Gemeinden, Landesressort und WOBI deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Der Austausch stellte daher einen Moment der fachlichen und institutionellen Vertiefung dar, um die gesetzlichen Vorgaben in konkrete und wirksame Instrumente zu übersetzen, welche die Steuerung der Maßnahmen verbessern und die Sanierungsprozesse des sozialen Wohnungsbestands beschleunigen können.

„Für die einzelnen Gemeindeverwaltungen bedeutet die Möglichkeit, direkt bei der Sanierung von Wohnungen einzugreifen, rasch Antworten für die eigene Bevölkerung zu geben“, erklärte Dominik Oberstaller, Bürgermeister von Welsberg-Taisten und Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes. „Diese institutionelle Zusammenarbeit anerkennt die flächendeckende Präsenz der Gemeinden und ihre Fähigkeit, den lokalen Bedarf genau zu beobachten. Unsere technischen Strukturen zur Ergänzung der Tätigkeit des WOBI zur Verfügung zu stellen, ist eine effiziente Entscheidung, die bürokratische Zeiten verkürzt und in kurzer Zeit wieder menschenwürdigen Wohnraum schafft.“

Im Rahmen des Treffens konnten die technischen und verwaltungsmäßigen Kriterien festgelegt werden, die für die Vereinbarungen maßgeblich sein werden. Die Gemeinden, die sich an der Initiative beteiligen, werden die Leitlinien des Instituts befolgen, um im gesamten Landesgebiet einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten – von der Energieeffizienz bis zur Anpassung der Anlagen an die geltenden Vorschriften. Das WOBI wird weiterhin eine koordinierende und überwachende Rolle wahrnehmen und sicherstellen, dass jede Maßnahme den sozialen Zielsetzungen und den im Gesetz vorgesehenen Nachhaltigkeitsparametern entspricht.

Die Vereinbarung sieht außerdem eine Vereinfachung der Verfahren für Abrechnung und Abnahme vor, um jene bürokratischen Schritte zu reduzieren, die Bauvorhaben häufig verzögern. Für die lokalen Verwaltungen stellt die Möglichkeit, Sanierungen direkt abzuwickeln, ein zusätzliches Instrument dar, um das Gebiet wirksam zu betreuen und dem Phänomen ungenutzter Wohnungen entgegenzuwirken, einen schnelleren Wohnungswechsel zu gewährleisten und den öffentlichen Wohnungsbestand laufend instand zu halten.