Wohnungen zum bezahlbaren Mietzins in den Gemeinden Bozen und Meran
Das Institut für den sozialen Wohnbau gibt bekannt, dass die Gesuche um Zuweisung einer Mietwohnung zum bezahlbaren Mietzins für die Gemeinden Bozen und Meran vom 07.01.2025 bis zum 07.02.2025 beim WOBI eingereicht werden können. Die nach den festgelegten Fristen eingereichten Ansuchen werden von der Rangordnung ausgeschlossen. Es wird kein Mietbeitrag gewährt.
Die wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft wird anhand der Einheitlichen Einkommens-und Vermögenserklärung (EEVE) der Jahre 2022 und 2023 für alle Familienmitglieder bewertet. Die EEVE muss für alle Mitglieder der Familiengemeinschaft bereits vor Abgabe des Gesuchs um Zuweisung erstellt worden sein.
Der/die Antragstellende muss u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Italienische Staatsbürger und EU-Bürger: Die/Der Antragstellende muss den Wohnsitz oder ohne Unterbrechung die Erwerbstätigkeit seit mindestens fünf Jahren (1.825 Tage) in der Provinz Bozen haben;
- Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten und Staatenlose: Die/Der Antragstellende muss sich bei Einreichen des Gesuches ohne Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren regulär im Landesgebiet aufhalten und im Landesgebiet mindestens eine dreijährige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben; Die vorgesehene dreijährige Erwerbstätigkeit ist für als arbeitsunfähig erklärte Personen nicht erforderlich (Art. 4 Absatz 5 des D.LH. Nr. 27/2023);
- Der/Die Antragstellende muss seinen aktuellen Wohnsitz in der Gemeinde haben, für welche das Ansuchen eingereicht wird; Diese Voraussetzung muss sowohl zum Zeitpunkt der Abgabe des Ansuchens als auch zum Zeitpunkt der Zuweisung bestehen;
- In Alternative muss der/die Antragstellende den Arbeitsplatz aktuell in der jeweiligen Gemeinde haben und in den letzten fünf Jahren mindestens 1095 Tage lang in der betreffenden Gemeinde gearbeitet haben;
- D-FWL zwischen 2,37 und 5,68;
Weitere Informationen können dem Informationsblatt entnommen werden.
Die Gesuche müssen innerhalb der genannten Frist vollständig ausgefüllt, unterschrieben, mit allen erforderlichen Dokumenten und mit der Kopie eines gültigen Erkennungsdokuments der/des Antragstellenden und des Partners / der Partnerin als einzige PDF-Datei an bezahlbar@wobi.bz.it übermittelt werden.
Einreichtermin der Gesuche: 07.01.2025 - 07.02.2025.
Veröffentlichung der Rangordnung voraussichtlich Mitte/Ende April 2025.
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