Wohnungen zum bezahlbaren Mietzins in der Gemeinde Brixen
Das Institut für den sozialen Wohnbau gibt bekannt, dass die Gesuche um Zuweisung einer Mietwohnung zum bezahlbaren Mietzins für die Gemeinde Brixen vom 06.10.2025 bis zum 07.11.2025 beim WOBI eingereicht werden können. Die nach den festgelegten Fristen eingereichten Ansuchen werden von der Rangordnung ausgeschlossen. Es wird kein Mietbeitrag gewährt.
Die wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft wird anhand der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) der Jahre 2023 und 2024 für alle Familienmitglieder bewertet. Die EEVE muss für alle Mitglieder der Familiengemeinschaft bereits vor Abgabe des Gesuchs um Zuweisung erstellt worden sein, auch für Minderjährige und Personen ohne Einkommen.
Der/die Antragstellende muss u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Italienische Staatsbürger und EU-Bürger: Die/Der Antragstellende muss den Wohnsitz oder ohne Unterbrechung die Erwerbstätigkeit seit mindestens fünf Jahren (1.825 Tage) in der Provinz Bozen haben;
- Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten und Staatenlose: Die/Der Antragstellende muss sich bei Einreichen des Gesuches ohne Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren regulär im Landesgebiet aufhalten und im Landesgebiet mindestens eine dreijährige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben; Die vorgesehene dreijährige Erwerbstätigkeit ist für als arbeitsunfähig erklärte Personen nicht erforderlich (Art. 4 Absatz 5 des D.LH. Nr. 27/2023);
- Der/Die Antragstellende muss seinen aktuellen Wohnsitz in der Gemeinde haben, für welche das Ansuchen eingereicht wird; Diese Voraussetzung muss sowohl zum Zeitpunkt der Abgabe des Ansuchens als auch zum Zeitpunkt der Zuweisung bestehen;
- In Alternative muss der/die Antragstellende den Arbeitsplatz aktuell in der jeweiligen Gemeinde haben und in den letzten fünf Jahren mindestens 1095 Tage lang in der betreffenden Gemeinde gearbeitet haben;
- D-FWL zwischen 2,37 und 5,68;
Weitere Informationen können dem Informationsblatt entnommen werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
-Frau Marion von Vintschger, Tel. 0471 906 671
-Frau Rosa Sparber, Tel. 0471 906 623
-Mieterservicestelle Brixen, Tel. 0472 275 611
Die Gesuchsformulare stehen ab dem 6. Oktober 2025 auf der Homepage des Wobi zum Download bereit.
Die Gesuche müssen innerhalb der genannten Frist vollständig ausgefüllt, unterschrieben, mit allen erforderlichen Dokumenten und mit der Kopie eines gültigen Erkennungsdokuments der/des Antragstellenden bzw. der/des Partners/in als einzige PDF-Datei an bezahlbar@wobi.bz.it übermittelt werden. Es werden ausschließlich Dateien im PDF-Format akzeptiert. Links, Bilder oder andere Formate sind nicht zulässig.
Einreichtermin der Gesuche: 06.10.2025 - 07.11.2025